Buchen ohne Risiko
Mit großer Freude blicken Sie Ihrem Urlaubsaufenthalt entgegen und dennoch ist keiner gewappnet vor plötzlicher Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen. Sollten Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten können oder frühzeitig beenden müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung vor den meist unangenehmen finanziellen Folgen.
Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie:
· bei Stornierung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
· bei vorzeitiger Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.
· bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte
Reiseleistungen ersetzt.
Nutzen Sie zum Beispiel die Unterlagen der Mannheimer Versicherung AG, die Sie sich von uns oder Ihrem Gastgeber gerne zusenden lassen können, oder schließen Sie über den folgenden Link Ihre Versicherung einfach direkt online ab.
> Mannheimer Versicherung AG
Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.






